Jura-Portal: Die 5 gängigsten Behauptungen von "Reichsbürgern" mit Fakten widerlegt

Deutschland kein souveräner Staat ? Diese These klingt gewagt, findet sich aber immer häufiger im Internet und diversen Zeitschriften. Meist in Verbindung mit einer ganzen Reihe an Verweisen auf Artikel des Grundgesetzes und gespickt mit allerhand Zitaten von Politikern und Juristen, versuchen die Vertreter dieser Ansicht die Souveränität Deutschlands in Frage zu stellen. Der Autor dieses Artikels klärt auf, was wirklich an den Spekulationen dran ist und wer dahinter steckt.
Picard – Nach mehrjährigem Studium der Rechtswissenschaften mit universitärem Schwerpunkt auf das Verfassungsrecht dachte ich schon, jede sinnige oder unsinnige Theorie gehört zu haben, als ich mich vor knapp zwei Jahren erstmals damit konfrontiert sah, zur Frage der Souveränität Deutschlands Stellung zu nehmen. Zuerst dachte ich an eine Satire, merkte aber schnell, dass es den Vertretern dieser These ernst war und bekam nach vorsichtiger Kritik eine wahre Flut an Argumenten, Zitaten und Jahreszahlen entgegen geworfen, die deren Meinung untermauern sollte. Da mir diese Anti-Souveränitätsthese (von den Anhängern selbst als ‘BRD-Schwindel’ bezeichnet) leider immer öfter begegnet, möchte ich hier darauf eingehen.
Die gute Nachricht vorneweg: Die Bundesrepublik Deutschland ist abgesehen von den (revidierbaren) Kompetenzübertragungen an die EU selbstverständlich ein vollständig souveräner Staat. Kein ernstzunehmender Jurist stellt diese Ansicht heute noch in Frage – was bereits beachtlich in einem Fach ist, in dem grundsätzlich beinah alles umstritten ist.
Das Staats- und Verfassungsrecht ist auch für Juristen keine leichte Materie. Ohne genaue Kenntnisse der historischen, politischen und rechtlichen Hintergründe sind Fragen auf diesem Gebiet kaum richtig zu beantworten. Die Komplexität dieses Rechtsgebietes macht es den Vertretern der Anti-Souveränitätsthese freilich einfach, Behauptungen aufzustellen, die auf den ersten Blick plausibel erscheinen, aber vor allem für den Normalbürger nicht überprüfbar sind. In der Regel entsteht dabei eine Gemengelage aus Halbwahrheiten und aus dem Zusammenhang gerissenen Informationen. Es erstaunt allerdings die Kreativität mit der einige Thesen begründet werden. Zu den häufigsten, teils wirren Irrtümern, die oft fließend ineinander übergehen, ist folgendes klarzustellen:

1. Irrtum: Das Dritte Reich existiert noch
Zur Klärung dieses Punkt, bedarf es einiger völkerrechtlicher Hintergrundinformationen um die folgende Aussage nicht falsch zu verstehen. Denn im Verhältnis zu anderen Staaten ist die Bundesrepublik Deutschland in der Tat identisch mit dem Dritten Reich.1 Allerdings bedeutet dies gerade nicht, dass das Dritte Reich noch weiterhin besteht. Vielmehr besteht Deutschland als Völkerrechtssubjekt bereits seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Das heisst, dass der Nationalstaat Deutschland als verantwortliche Zuordnungseinheit seitdem durchgehend existiert. Was sich änderte waren lediglich die Regierungsformen innerhalb dieser Zuordnungseinheit. Das Kaiserreich, die Weimarer Republik, das Dritte Reich und die Bundesrepublik sind alles nur verschiedene Ausformungen des gleichen Völkerrechtssubjektes Deutschland. Und die derzeitig bestehende Staatsform (parlamentarische Republik) verwirklicht sich in der Bundesrepublik, die diejenige des Dritten Reiches (Diktatur) abgelöst hat.
An dieser Stelle wird gerne auf Reste in verschiedenen Gesetzen verwiesen, die noch Bezug auf die Gesetzgebung des Dritten Reichs nehmen. Dabei muss man sich vor Augen führen, dass viele Gesetze in dieser Zeit entstanden sind bzw. geändert wurden und daher noch Anspielungen auf das Dritte Reich enthalten. Beispielsweise sind die großen Prozessordnungen (ZPO/StPO) bereits 1879 Inkraft getreten und beinhalten daher etliche Allusionen auf die vorhergehenden Staatsformen.
Aufgrund der gezogenen Schlussfolgerungen ist die Verbreitung dieses Irrtums teilweise der rechten Szene zuzuordnen, die die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ablehnt, um damit ein Fortbestehen des Dritten Reichs behaupten zu können.

2. Irrtum: Deutschland befindet sich mangels Friedensvertrag noch immer im Krieg
Genauso wenig, wie es zum Beginn eines Krieges einer offiziellen Kriegserklärung bedarf, braucht es auch zur Beendigung keinen Friedensvertrag. Das Kriegsvölkerrecht (ius in bello) ist vom Erfordernis eines förmlichen Aktes zum Kriegsbeginn oder dessen Beendigung seit langem abgerückt.2 Es erscheint geradezu lächerlich bei bereits im Laufe befindlichen militärischen Konflikten davon auszugehen, mangels offizieller Kriegserklärung, wäre noch immer Frieden zwischen den Parteien. Daher ist die Diskussion ob die Kapitulation Deutschlands im Mai 1945 nun ein Friedensvertrag war oder nicht, zumindest für diese Frage belanglos.
Auch die in diesem Zusammenhang immer wieder angeführte sog. Feindstaatenklausel der UN-Charta (Artt. 53, 107) ist inzwischen obsolet und als Rudiment ohne Bedeutung. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen selbst hat sie 1995 für nurnoch rein deklaratorisch erklärt.3 Ursprünglich diente sie zum einen zur Erleichterung militärischer Maßnahmen gegenüber den Achsenmächten, vor allem aber zur deren Stigmatisierung als Aggressoren. Aber bereits 1969 bzw. 1970 wurde von den Allierten Staaten darauf hingewiesen, dass die Feindstaatenklausel kein Recht zur gewaltsamen Intervention Deutschlands enthalte. Selbst wenn all dies nicht zuträfe, kann die Feindstaatenklausel keinen Kriegszustand begründen, da sie als UN-interne Regelung nur rein formellen Charakter hat.

3. Irrtum: Deutschland untersteht noch immer dem Besatzungsrecht der Allierten
Der ‘Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland’, besser bekannt als Zwei-plus-Vier Vertrag, geschlossen zwischen den Alliierten und den beiden deutschen Staaten ist in diesem Punkt eindeutig. Art 7 II gewährt Deutschland die “volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten”. Deutschland ist seitdem unstrittig ein vollständig souveräner Staat4. Der Originaltext der Norm lautet wie folgt:

Artikel 7
(1) Die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.

(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Genaugenommen ist Deutschland bereits seit 1955 KEIN besetztes Land mehr.
Pariser Verträge vom 5. Mai 1955:
Mit diesen Verträgen wurden die besatzungsrechtlichen Befugnisse und Zuständigkeiten vollständig aufgehoben. Spätestens aber mit den Zwei-plus-Vier-Vertrag wurden auch allerletzte alliierte Vorbehaltsrechte aufgehoben.
Quelle-Pariser Verträge
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17984/pariser-vertraege

Um diese sehr eindeutige Rechtslage doch noch zu widerlegen, wird oft auf verschiedene Artikel des Grundgesetzes verwiesen, die den angeblichen Besatzungsstatus belegen sollen. Im Grunde funktioniert das nur, weil den meisten Menschen die notwendigen Hintergrundinformationen zum Verständnis der zitierten Artikel fehlen. Beispielsweise wird Art. 125 GG angeführt, nach dem angeblich Besatzungsrecht das Bundesrecht ausser Kraft setzen kann. Wer sich die Mühe macht sich mit dieser Norm auseinanderzusetzen wird schnell merken, dass es hier, wie in den beiden Artikeln davor, lediglich um Fälle der Fortgeltung alten Rechts als neues Bundesrecht (was im Übrigen jederzeit geändert werden kann) geht. Hinweise, die auf eine Möglichkeit der ehemaligen Besatzungsmächte juristisch Einfluss auf die deutschen Gesetze zu nehmen, hindeuten, gibt es nicht.

4. Irrtum: Das Grundgesetz ist keine Verfassung
Funktional regelt eine Verfassung, die innere Verfasstheit des Staates (Staatsorganisation), die territoriale Gliederung, die Beziehungen zu anderen Staaten und konstituiert meist die fundamentalen Menschen- und Bürgerrechte (Grundrechte). Genau dies macht das Grundgesetz. Nicht zuletzt deswegen gibt es auch ein Verfassungsgericht, dass Eingriffe in die Grundrechte für verfassungskonform bzw. verfassungswidrig erklärt. Der Irrtum stammt noch aus der Zeit, in der das Grundgesetz als Übergangslösung gedacht war – allerdings hatte das Grundgesetz bereits damals Verfassungsqualität – war also eine vollständige Verfassung.6 Nach der Wiedervereinigung wurde lediglich auf den formellen Akt der Namensänderung von Grundgesetz zu Verfassung verzichtet.
In diesem Zusammenhang wird häufig auf einen Artikel des Grundgesetzes verwiesen, der hier auch kurz erläutert werden soll. Als angeblicher Beweis für die Unwirksamkeit des Grundgesetzes wird meist Art. 146 GG angeführt. Dabei wird der Inhalt dieses Artikels weitgehend falsch interpretiert. Diese Norm wurde zuletzt 1990 im Rahmen des Einigungsvertragsgesetzes geändert und stellt zunächst die Wirksamkeit des Grundgesetzes für das nun gesamtdeutsche Staatsvolk fest. Darüber hinaus ermöglicht Art. 146 GG das Erlassen einer NEUEN Verfassung im Wege einer Volksabstimmung. Damit ist jedoch nichts darüber gesagt, dass die aktuell gültige Verfassung unwirksam wäre, noch ist die Verfassungsneugestaltung verpflichtend. Vielmehr stellt Art. 146 GG, neben Art. 79 II GG, nur eine Möglichkeit zur Verfassungsänderung dar, die aber mangels eines festgelegten Verfahrens momentan nicht zu verwirklichen ist.7 Wichtig ist auch zu verstehen, dass auch eine Verfassungsneugestaltung nach Art. 146 GG den Grenzen der sog. Ewigkeitsgarantie, Art. 79 III GG, unterliegt und daher die Grundprinzipien des Grundgesetzes (zB. Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, etc.) nicht beseitigen könnte.

5. Irrtum: Politiker XY behauptet aber das Gegenteil
In der Regel erhält man an dieser Stelle eine ganze Reihe an Zitaten, die Irrtum 1 (s.o.) bekräftigen sollen. Dabei handelt es sich meist um aus dem Zusammenhang gerissene oder falsch zitierte Aussagen. Zuletzt hat sich Finanzminister Wolfgang Schäuble auf dem Frankfurter European Banking Congress mit folgenden Äußerungen zur Souveränität zur meist zitierten Person gemacht:”Wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.”. Dass er damit zum einen nicht auf ein Besatzungsstatut, sondern auf die freiwillige Übertragung von Kompetenzen an die EU anspielte und zum anderen einen völlig anderen Souveränitätsbegriff umschreibt, wird dabei gerne vergessen.
Auch beliebt sind Äußerungen von Juristen oder Politikern aus der Zeit vor der Wiedervereinigung und den Zwei-plus-Vier Verträgen zu der es noch gewisse Souveränitätseinschränkungen gab. Das solche Zitate lange überholt sind, liegt auf der Hand.

QUELLEN
Die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland
http://www.jura-portal.eu/?p=327 

Schäuble: „Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen!“
 https://lustimordileinchen.blogspot.com/2019/01/schauble-und-wir-in-deutschland-sind.html

Ist die Bundesrepublik Deutschland (Federal Republic of Germany) ein souveräner Staat oder lediglich eine GmbH oder NGO?
https://lustimordileinchen.blogspot.com/2019/01/ist-die-bundesrepublik-deutschland.html

Durch welchen völkerrechtlichen oder staatsrechtlichen Akt wurde das GG zur gesamtdeutschen Verfassung
https://lustimordileinchen.blogspot.com/2019/01/durch-welchen-volkerrechtlichen-oder_21.html

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