Der deutsche Staat hat keine Verfassung! Artikel 23 abgeschafft!
Kann es sein, dass wir alle einem gigantischen Betrug aufsitzen? Ist es
möglich, dass es unsere Bundesrepublik gar nicht gibt, die sich gerade
so lichterselig in Berlin gefeiert hat? Dass wir Deutschen in einem
reinen Kulissenstaat leben?
Das ist, kurz gesagt, der Kern der sogenannten BRD-Lüge, gegen die sich ein Häuflein Aufrechter beharrlich wehrt.
Beweise? Nun ja. In unseren Pässen und Personalausweisen stehe in der Rubrik Staatsangehörigkeit nicht etwa "Bundesrepublik", sondern nur "deutsch". Und das Grundgesetz heiße bloß Grundgesetz, nicht Verfassung. Weil es eben keine Verfassung sei.
Begründung: Kurz vor der Wiedervereinigung 1990 wurde der ursprüngliche Artikel 23 abgeschafft, der den "Geltungsbereich" des Grundgesetzes definiert hatte. Damit, so wird behauptet, sei das Grundgesetz erloschen. Was keinen Geltungsbereich habe, gelte nicht. Als Beleg für diese These wird eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1964 zitiert, in der es allerdings um etwas ganz anderes ging, um die Bestimmtheit einer Satzung nämlich. Und dass der "Geltungsbereich" 1949 ausdrücklich genannt wurde, um den Anspruch auf ein künftiges vereintes Deutschland zu formulieren, das wird schlicht ignoriert.
Warum, so geht die Beweisführung weiter, stehe in Artikel 146 des Grundgesetzes etwas von einer künftigen deutschen Verfassung, die durch eine Volksabstimmung beschlossen werden könne, wenn es doch schon eine Verfassung gebe?
Und eine Volksabstimmung hat es auch nie gegeben, 1949 nicht und 1990 wieder nicht.
Folglich: Es gibt keine Verfassung in Deutschland. Eigentlich schon nicht seit 1949, aber sicher nicht seit 1990. Und ein Staat ohne Verfassung, so geht die Logik, ist kein Staat.
Das ist ungefähr die Theorie, die von allerlei Konservativen und Rechten vertreten wird. Historisch ist das natürlich Unsinn, die Geschichte kennt viele Staaten ohne förmliche Verfassung, aber...
könnte es nicht sein, dass sich das in der modernen Welt geändert hat?
Es könnte sein. Wäre da nicht England, das sogenannte Mutterland der Demokratie. Da hat es nie eine Volksabstimmung über die Verfassung gegeben. Denn da hat es, Achtung!, noch nie eine geschriebene Verfassung gegeben.
Und nun?
Okay, Eilmeldung, twittert es in alle Welt: Das Vereinigte Königreich existiert nicht! Britannien ist immer noch römische Provinz!
Die Theorie von der BRD-Lüge argumentiert auf putzige Weise legalistisch. Sie suggeriert, für die Gründung und die Legitimität eines Staates gebe es ein förmliches juristisches Verfahren, das unbedingt eingehalten werden müsse, so ähnlich wie beim Kauf eines Hauses: notarielle Beurkundung, Eintragung ins Grundbuch, Eigentumsübergang. Wenn nur eines dieser Elemente fehlt, ist die Sache nichtig.
Aber so funktioniert das nicht mit Staatsgründungen. Auch wenn es tautologisch klingt und damit vielleicht zu neuen Verschwörungstheorien einlädt: Ein Staat ist ein Staat, wenn er ein Staat ist. Wenn er ein Staatsvolk hat und ein Staatsgebiet, auf dem Staatsgewalt ausgeübt wird. Fakten, nicht Regeln, schaffen Staaten. Selbst die Anerkennung durch die UN ist kein Muss, sondern nur eine nachträgliche Beglaubigung. Wenn sich der IS noch eine Weile hält und seine eroberten Territorien in Syrien und im Irak behauptet, könnte sogar daraus irgendwann ein Staat entstehen.
Natürlich ist die Bundesrepublik ein Staat, sie übt seit über 60 Jahren Staatsgewalt aus, auf einem klar bestimmten Territorium, auf dem Deutsche und Zuwanderer leben, sie ist von fast allen anderen Staaten der Welt förmlich anerkannt, sie ist Vollmitglied der Vereinten Nationen.
Und sie hat, ebenso natürlich, eine gültige Verfassung, das Grundgesetz.
Es könnte auch "Hausordnung" oder "Kaffeesatz" heißen, es bliebe doch eine Verfassung.
Aber ist das Grundgesetz nicht durch die Streichung des Artikels 23 alter Fassung untergegangen?
Ist es nicht. Eben das regelt der Artikel 146, auf den sich kurioserweise die Untergangstheoretiker kaprizieren. Dieser 146 ist, wenn man so will, eine Gebrauchsanweisung für das Abschalten und Auswechseln der Verfassung. Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit – und hier muss man das Wort "nur" mitdenken – durch eine NEUE Verfassung, die vom Volk beschlossen wird. Nicht dadurch, dass ein Artikel gestrichen wird.
QUELLEN
Was ist eine Verfassung?
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18401/verfassung
Verschwörung der Woche: Die BRD-Show
https://www.zeit.de/2014/47/verschwoerung-bunderepublik-keine-verfassung
Ist die Bundesrepublik Deutschland (Federal Republic of Germany) ein souveräner Staat oder lediglich eine GmbH oder NGO?
https://lustimordileinchen.blogspot.com/2019/01/ist-die-bundesrepublik-deutschland.html
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
https://www.lexexakt.de/index.php/glossar/grundgesetz.php
Das ist, kurz gesagt, der Kern der sogenannten BRD-Lüge, gegen die sich ein Häuflein Aufrechter beharrlich wehrt.
Beweise? Nun ja. In unseren Pässen und Personalausweisen stehe in der Rubrik Staatsangehörigkeit nicht etwa "Bundesrepublik", sondern nur "deutsch". Und das Grundgesetz heiße bloß Grundgesetz, nicht Verfassung. Weil es eben keine Verfassung sei.
Begründung: Kurz vor der Wiedervereinigung 1990 wurde der ursprüngliche Artikel 23 abgeschafft, der den "Geltungsbereich" des Grundgesetzes definiert hatte. Damit, so wird behauptet, sei das Grundgesetz erloschen. Was keinen Geltungsbereich habe, gelte nicht. Als Beleg für diese These wird eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1964 zitiert, in der es allerdings um etwas ganz anderes ging, um die Bestimmtheit einer Satzung nämlich. Und dass der "Geltungsbereich" 1949 ausdrücklich genannt wurde, um den Anspruch auf ein künftiges vereintes Deutschland zu formulieren, das wird schlicht ignoriert.
Warum, so geht die Beweisführung weiter, stehe in Artikel 146 des Grundgesetzes etwas von einer künftigen deutschen Verfassung, die durch eine Volksabstimmung beschlossen werden könne, wenn es doch schon eine Verfassung gebe?
Und eine Volksabstimmung hat es auch nie gegeben, 1949 nicht und 1990 wieder nicht.
Folglich: Es gibt keine Verfassung in Deutschland. Eigentlich schon nicht seit 1949, aber sicher nicht seit 1990. Und ein Staat ohne Verfassung, so geht die Logik, ist kein Staat.
Das ist ungefähr die Theorie, die von allerlei Konservativen und Rechten vertreten wird. Historisch ist das natürlich Unsinn, die Geschichte kennt viele Staaten ohne förmliche Verfassung, aber...
könnte es nicht sein, dass sich das in der modernen Welt geändert hat?
Es könnte sein. Wäre da nicht England, das sogenannte Mutterland der Demokratie. Da hat es nie eine Volksabstimmung über die Verfassung gegeben. Denn da hat es, Achtung!, noch nie eine geschriebene Verfassung gegeben.
Und nun?
Okay, Eilmeldung, twittert es in alle Welt: Das Vereinigte Königreich existiert nicht! Britannien ist immer noch römische Provinz!
Die Theorie von der BRD-Lüge argumentiert auf putzige Weise legalistisch. Sie suggeriert, für die Gründung und die Legitimität eines Staates gebe es ein förmliches juristisches Verfahren, das unbedingt eingehalten werden müsse, so ähnlich wie beim Kauf eines Hauses: notarielle Beurkundung, Eintragung ins Grundbuch, Eigentumsübergang. Wenn nur eines dieser Elemente fehlt, ist die Sache nichtig.
Aber so funktioniert das nicht mit Staatsgründungen. Auch wenn es tautologisch klingt und damit vielleicht zu neuen Verschwörungstheorien einlädt: Ein Staat ist ein Staat, wenn er ein Staat ist. Wenn er ein Staatsvolk hat und ein Staatsgebiet, auf dem Staatsgewalt ausgeübt wird. Fakten, nicht Regeln, schaffen Staaten. Selbst die Anerkennung durch die UN ist kein Muss, sondern nur eine nachträgliche Beglaubigung. Wenn sich der IS noch eine Weile hält und seine eroberten Territorien in Syrien und im Irak behauptet, könnte sogar daraus irgendwann ein Staat entstehen.
Natürlich ist die Bundesrepublik ein Staat, sie übt seit über 60 Jahren Staatsgewalt aus, auf einem klar bestimmten Territorium, auf dem Deutsche und Zuwanderer leben, sie ist von fast allen anderen Staaten der Welt förmlich anerkannt, sie ist Vollmitglied der Vereinten Nationen.
Und sie hat, ebenso natürlich, eine gültige Verfassung, das Grundgesetz.
Es könnte auch "Hausordnung" oder "Kaffeesatz" heißen, es bliebe doch eine Verfassung.
Aber ist das Grundgesetz nicht durch die Streichung des Artikels 23 alter Fassung untergegangen?
Ist es nicht. Eben das regelt der Artikel 146, auf den sich kurioserweise die Untergangstheoretiker kaprizieren. Dieser 146 ist, wenn man so will, eine Gebrauchsanweisung für das Abschalten und Auswechseln der Verfassung. Das Grundgesetz verliert seine Gültigkeit – und hier muss man das Wort "nur" mitdenken – durch eine NEUE Verfassung, die vom Volk beschlossen wird. Nicht dadurch, dass ein Artikel gestrichen wird.
QUELLEN
Was ist eine Verfassung?
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18401/verfassung
Verschwörung der Woche: Die BRD-Show
https://www.zeit.de/2014/47/verschwoerung-bunderepublik-keine-verfassung
Ist die Bundesrepublik Deutschland (Federal Republic of Germany) ein souveräner Staat oder lediglich eine GmbH oder NGO?
https://lustimordileinchen.blogspot.com/2019/01/ist-die-bundesrepublik-deutschland.html
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
https://www.lexexakt.de/index.php/glossar/grundgesetz.php
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