Friedensvertrag: befindet sich Deutschland noch im Krieg?

Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtliches Vertragswerk, das die Friedensordnung zwischen einstigen Kriegsparteien regelt.

Es existiert kein Friedensvertrag (bzgl. des Zweiten Weltkrieges) zwischen dem Deutschen Reich und den Siegermächten. Es war auch lange Zeit nicht möglich, solch einen Friedensvertrag zu schließen. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg konnten die Siegermächte keinen Friedensvertrag mit einem handlungsfähigen Gesamtdeutschland, dem Deutschen Reich, aufsetzen, einfach weil Deutschland nicht wirklich geeint war und wesentliche Rechtsfragen über den Status Deutschlands kontrovers blieben.

Mittlerweile wäre es problemlos möglich einen Friedensvertrag zu schließen. Trotzdem hat das niemand getan oder beabsichtigt es auch nur zu tun. Warum nicht? Braucht es nicht auch einen Friedensvertrag, um einen Frieden zu besiegeln? Wollen die Siegermächte keinen Frieden mit uns und sind wir immer noch im Krieg mit ihnen? Kann Deutschland vielleicht gar keinen Friedensvertrag schließen, weil ein solcher (im Gegensatz zum Waffenstillstand) nur zwischen anerkannten Staatsregierungen möglich und die Bundesrepublik jedoch eine GmbH ist? 

Es existieren allerlei Verschwörungstheorien über den „fehlenden Friedensvertrag“. Auf den ersten Blick erscheinen einige davon schlüssig, auf diese wollen wir nun auch noch einen zweiten werfen:


I. Andere Formen der Kriegsbeendigung

Verschwörungstheoretiker sind der Meinung, dass ein Krieg nur durch einen Friedensvertrag beendet werden könnte. Schon das ist falsch. Es gibt keine Rechtsnorm und kein amtliches Dokument, das sie stützen würde.

Theoretisch kann jeder Vertrag die Wirkung eines Friedensvertrags besitzen. In einem Vertrag über die Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen kann man genauso gut die Beendigung eines Kriegszustandes festhalten, wie in einem Friedensvertrag. Oder in einem „Freundschaftsvertrag“. Die USA haben nach dem Koreakrieg und dem Vietnamkrieg ja auch keine Friedensverträge geschlossen, in Korea tat es ein Waffenstillstandsabkommen und in Vietnam reichte der Abzug der Armee, um den Krieg zu beenden.

Auch für Nachkriegsdeutschland war ein Friedensvertrag nicht obligatorisch - und heute wäre er überflüssig, da alle durch ihn zu regelnden Fragen bereits in anderen Vertragswerken (z.B. 2+4-Vertrag) geregelt wurden. Umso weiter der Zweite Weltkrieg zurück liegt und umso vergessener er für uns alle ist, desto anarchronistischer wirkt die Idee um einen hinterhergelegten Friedensvertrag auch: Warum sollte man nach siebzig Jahren Frieden noch einen Friedensvertrag aushandeln?


II. 2+4 Vertrag

(amtlicher Titel: Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, völkerrechtlich anerkannt und ausgezeichnet durch die UNESCO 'Meisterwerk der Diplomatie', er zählt somit zum Weltdokumentenerbe.)

Jahre noch nach dem Zweiten Weltkrieg gab es keinen Friedensvertrag. Dafür gab es mehrere Gründe, einer ist der Kalte Krieg. Die Fronten zwischen den Siegermächten, der Sowjetunion auf der einen und den Westmächten: Großbritannien, USA (und nachher auch Frankreich) auf der anderen Seite, verhärteten sich zusehends. Und weil die Siegermächte zerstritten waren, wurden auch die ungelösten Probleme der Potsdamer Konferenz auf Eis gelegt. Ein anderer Grund ist die 1961 quer durch Deutschland gezogene Mauer. Die BRD im Westen hatte zwar einen Alleinvertretungsanspruch für Deutschland, die DDR im Osten wollte jedoch nicht, dass Westdeutschland in ihrem Namen verhandle. So bestand für keine der unverträglichen Seiten die Möglichkeit, Friedensverhandlungen im Namen aller Bürger zu führen.

Eine Art Friedensvertrag bekam Deutschland 1990, als es (= DDR + BRD) den 2+4-Vertrag mit den Siegermächten ratifizierte. Dieser Vertrag legte die abschließenden Außengrenzen Deutschlands fest, verfügte über dessen Souveränität, regelte die die Friedensordnung in Bezug auf Deutschland und tat all das, was ein Friedensvertrag macht. Deshalb gilt der 2+4-Vertrag inoffiziell auch als Friedensvertrag. Um unter anderen die finanzielle Reparationslast aus dem Londoner Schuldenabkommen nicht tragen und den Vertrag nicht mit allen rund 50 Staaten aushandeln zu müssen, wurde jedoch kein offizieller Friedensvertrag unter allen beteiligten Fraktionen geschlossen.

Das ist auch gar nicht nötig. Wie gesagt, wenn die Siegermächte und Deutschland einen Vertrag schließen, indem all das abgehandelt wird, was in einem Friedensvertrag überhaupt nur geregelt werden kann, dann werden die Forderungen nach diesem aufgegeben. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre ein Friedensvertrag gegenstandslos, es gäbe nichts mehr darin zu regeln. Alle davor noch ausstehenden Bedingungen für einen endgültigen Friedensschluss wurden im 2+4-Vertrag längst geregelt.

III. Die normative Kraft des Faktischen


Reichsbürger, die glauben, Deutschland befände sich mangels eines Friedensvertrages immer noch im Krieg, ignorieren zudem die normative Kraft des Faktischen. Deutschland führt nun über Jahre hinweg normale bis sehr gute Beziehungen mit den einstigen Siegermächten, es herrscht also de facto Frieden - mit oder ohne Friedensvertrag. Selbst wenn nun erneut ein Land in das andere einmarschieren würde, würde dies die Wertegemeinschaft als erneuten Angriffskrieg und nicht etwa als Fortführung des Zweiten Weltkrieges werten – mit oder ohne Friedensvertrag.

Jenes Land bedürfe dann auch nicht eine Kriegserklärung, um einen Krieg loszutreten. Im Kriegsvölkerrecht ist man vom Erfordernis eines förmlichen Aktes zum Kriegsbeginn seit Langem schon abgerückt. Dasselbe gilt für die Beendigung eines Krieges. Wenn Krieg herrscht, herrscht Krieg und wenn Frieden herrscht, herrscht Frieden. Und wenn Frieden herrscht und es keinen offiziellen Friedensvertrag gibt, herrscht trotzdem Frieden. Schauen Sie aus dem Fenster!

Mit Neuseeland, Grönland oder den Philippinen hat Deutschland auch keinen Friedensvertrag, und trotzdem Frieden, einfach weil keiner den anderen attackiert. Außerdem ist Deutschland realiter Mitglied in vielen „friedlichen“ Zusammenschlüssen, in denen u.a. auch Frankreich, Großbritannien (EU) und die Vereinigten Staaten (NATO) sitzen. Nach der Wiedervereinigung wurde die Mauer nicht ab- und um Deutschland herum wieder aufgebaut. Im Gegenteil, vor allem die Europäische Union wurde damals ins Leben gerufen, um die Staaten zu einen und Frieden zwischen ihnen zu gewährleisten.

IV. Feindstaatenklausel

Die allermeisten Staatsrechtler halten die Forderungen nach einem Friedensvertrag aus dargelegten Gründen für obsolet. Aber nicht alle. Karl Albrecht Schachtschneider zum Beispiel hat sich ebenfalls mit der Thematik auseinandergesetzt und verweist auf die Feindstaatenklausel in der UNO Charta.

Tatsächlich existieren in der Charta der Vereinten Nationen mit Artikel 53 und 107 sog. “Feindstaatenklauseln“. Bedeutet das auch, dass Deutschland von der UN als Feind gesehen wird? Wiederum die allermeisten Staatsrechtler halten die Feindstaatenklauseln für obsolet und ein Rudiment ohne Bedeutung. Und das ist einem auch ohne Fachwissen schlüssig, wenn man einfach wieder auf die Realität blickt: Deutschland ist seit 1973 selbst vollwertiges Mitglied der Vereinten Nationen und unterhält enge diplomatische Beziehungen mit fast all ihren Mitgliedsstatten, welcher Bund lässt seine Feinde in die eigenen Reihen?

Nächste Frage: Warum schafft man die Feindstaatenklausel dann nicht einfach ab, wenn sie obsolet ist? Eine berechtigte Frage, dachte sich auch Polen und startete in den 1990ern eine Initiative, die die Feindstaatenklausel als Relikt des Kalten Krieges deklarieren sollte und sich für ihre Abschaffung einsetzte. Die Initiative führte zur Annahme einer Resolution, in der die Feindstaatenklausel im Rahmen der UN-Generalversammlung offiziell als de jure wirksam, aber de facto obsolet bezeichnet wurde. Ihre tatsächliche Abschaffung ist indes ein größerer Akt, sie erfordert eine Änderung der UN-Charta und soll im Rahmen einer schon lange angestrebten Reform, insb. des Sicherheitsrates, behandelt werden.

V. Fazit

Vom Grundsatz her mögen die Forderungen einen Friedensvertrag zu schließen oder die Feindstaatenklausel aufzuheben löblich erscheinen, sie sind jedoch total überflüssig. Frieden wurde schon auf anderen Wegen geschlossen und die Feindstaatklausel hat nur noch deklaratorischen Charakter. Deutschland ist, wider aller Gegenbehauptungen, ein “friedlicher“ und “souveräner“ Staat.

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FAKTENCHECK: IST DEUTSCHLAND EINE GMBH?

✘TIPP

✘ Ballweg - Ist Frieden ohne Friedensvertrag möglich ?Querdenken  https://youtu.be/N1Qu1Ij5R20
✘ WAS IST DRAN AN .... (YouTube Kanal)

✘ IST DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (FEDERAL REPUBLIC OF GERMANY) EIN SOUVERÄNER STAAT ODER LEDIGLICH EINE GMBH ODER NGO?


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