Haager Landkriegsordnung - Die BRD (Deutschland) ist ein von den USA besetztes Land. BEWEIS: Art 120. GG (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten...

Artikel 120 GG beginnt mit:

(1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten...

FAKT IST:
Die Bunderepublik Deutschland zahlt bereits seit 1955 (!!!) keine Besatzungskosten mehr.
Mit dem Inkrafttreten des Deutschlandvertrag am 5. Mai 1955 wurde die Besatzung beendet und die Bundesrepublik Deutschland juristisch souverän. Damit entfielen auch die Besatzungskosten.

FRAGE:
Weshalb aber steht Artikel 120 unverändert so in unseren GG?

ANTWORT:
Dass ein besetztes Land die Besatzungskosten zu tragen hat ergibt sich bereits aus der Haager Landkriegsordnung, kurz HLKO.
Artikel 120 GG regelt lediglich, dass der Bund und nicht die Bundesländer diese Kosten zu tragen hatte (!!!), solange es sie noch gab. Besatzungskosten gibt es aber nicht mehr, und der Grund, warum Artikel 120 GG noch nicht gestrichen wurde, sind die dort erwähnten Kriegsfolgelasten, denn die gibt es immer noch.

ZUR ERKLÄRUNG:
Der Besatzungsstatus trat 1949 in Kraft, wurde 1951 erheblich abgeschwächt revidiert und blieb bis 1955 wirksam. Am 5.Mai 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, mit diesen wurden dann die besatzungsrechtlichen Befugnisse und Zuständigkeiten vollständig aufgehoben.

Am 5. Mai 1955 verkündete Bundeskanzler Konrad Adenauer:
"Wir sind ein freier und unabhängiger Staat, der jetzt die Souveränität und damit die Freiheit zurückgewonnen hat."

Letzte alliierte Vorbehaltsrechte in Bezug auf "Deutschland als Ganzes" endeten mit den Zwei-plus-Vier-Verträgen vom 15.03.91., - infolgedessen die fünf ostdeutschen Länder (ehem.DDR) zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23 beitraten (deutsche Einheit).

TIPP:
Schaut doch einfach mal in den Bundeshaushalt und sucht nach einem Posten "Besatzungskosten". Ihr werdet keinen finden, da keine Besatzungskosten gezahlt werden, weil Deutschland nicht besetzt ist.

MUSS MAN WISSEN (Haager Landkriegsordnung)
Man kann weder nach den Regeln der Haager Landkriegsordnung noch sachlich einen Staat beschlagnahmen. Das Gesetz regelte die Beschlagnahme deutscher Vermögenswerte, nicht Deutschlands selbst .Weiterhin hatten die SHAEF-Gesetze nur für die Truppen der USA und Großbritanniens bzw. in ihren Besatzungszonen Gültigkeit.

Das SHAEF (Supreme Headquarters, Allied Expeditionary Force (kurz SHAEF, dt. „Oberstes Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte“)wurde am 14. Juli 1945 in Frankfurt am Main aufgelöst und bezüglich der amerikanischen Streitkräfte an gleicher Stelle durch das Hauptquartier US Forces, European Theater (USFET) ersetzt.

Das SHAEF hörte also zwei Monate nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht zu existieren auf. Die Vorstellung, dass diese Organisation innerhalb dieser kurzen Zeit Gesetze erlassen hätte (oder schon vorher, inmitten der Kriegshandlungen), welche bis heute umfassend unser Leben bestimmen, mutet befremdlich an.

Lt. SHAEF Art.76 ist der Besitz von elektronischen Sende- und Empfangsanlagen verboten. Würde SHAEF noch gelten würde sich jeder der einen Kommentar auf Youtube schreibt strafbar bishin zur Todesstrafe machen. Denn das er einen Kommentar auf Youtube schreibt wäre der Beweis das er über ein unregistriertes elektronisches Sendegerät verfügt.

Die SHAEF Gesetze können heute eh nicht mehr angewendet werden, weil die Anwendung der Gesetze direkt verstoßen würde gegen den 2+4 Vertrag, Artikel 7 Abs. 1+2. Darin steht das die Alliierten mit diesem Tage sämtliche Hoheits und vorbehaltsrechte at Akta legen.

Als die politisch geforderte und rechtlich notwendige Friedensregelung mit Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg markiert der 2+4 Vertrag das Ende der Nachkriegszeit - Deutschland einschließlich Berlins ist infolgedessen endgültig von besatzungsrechtlichen Beschränkungen befreit - und gilt als ein maßgeblicher diplomatischer Beitrag zur Friedensordnung in Europa.

Der Vertrag wird zudem als sogenannter Statusvertrag angesehen, dessen Rechtswirkungen sich auch auf dritte Staaten erstrecken.
Da bei den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen neben den beiden deutschen Staaten nur die vier Großmächte teilgenommen hatten, nicht jedoch die vielen anderen Staaten, die sich ebenfalls mit dem nationalsozialistischen Deutschland im Kriegszustand befunden hatten und deshalb auch zu Friedensverhandlungen hätten hinzugezogen werden müssen, wurde dadurch für einen Ausgleich gesorgt, dass die 35 Mitgliedsstaaten der KSZE von den Vereinbarungen am 2. Oktober 1990 offiziell in Kenntnis gesetzt wurden.

ZITAT (KSZE):
Im Kapitel Einheit heißt es hinsichtlich des Zwei-plus-Vier-Vertrages:
„Wir nehmen mit großer Genugtuung Kenntnis von dem am 12. September 1990 in Moskau unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland und begrüßen aufrichtig, dass das deutsche Volk sich in Übereinstimmung mit den Prinzipien der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und in vollem Einvernehmen mit seinen Nachbarn in einem Staat vereinigt hat. Die Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ist ein bedeutsamer Beitrag zu einer dauerhaften und gerechten Friedensordnung für ein geeintes demokratisches Europa, das sich seiner Verantwortung für Stabilität, Frieden und Zusammenarbeit bewusst ist.“

Siehe: Charta von Paris  KSZE
https://de.wikipedia.org/wiki/Charta_von_Paris

FAZIT:
Die deutsche Einigung, die sich am 3. Oktober durch den Beitritt nach Artikel 23 GG der fünf ostdeutschen Länder zum Geltungsbereich des Grundgesetzes vollzog, kam daher nicht nur mit dem verbrieften Einverständnis der Vier Mächte, sondern auch mit Zustimmung aller in der KSZE vertretenen Staaten zustande.
Rechtlich betrachtet bedeutete die Wiedergewinnung der vollen Souveränität für Deutschland, dass es keine gesonderten Friedensverträge mehr bedurfte (!!!), weil der 2+4-Vertrag genau das regelt, was Friedensverträge auch geregelt hätten. Mit dem Vorteil, dass bei einem Friedensvertrag ein Verzicht auf Reparationszahlungen nicht so einfach gewesen wäre - zudem ein kaum zu bewältigender Aufwand so viele Friedensverträge abzuschließen. Deutschland ist diesbezüglich ein Sonderfall in der Geschichte.

Der 2+4 Vertrag ist nicht ohne Grund als 'Meisterwerk der Diplomatie' in die Geschichte eingegangen, ausgezeichnet durch die UNESCO, er gehört damit zum Weltdokumentenerbe.

QUELLEN:
2+4 Vertrag
http://www.documentarchiv.de/brd/2p4.html



 
 
SHAEF



PARISER VERTRÄGE 1955
Mit den Pariser Verträgen ist das am 23. Oktober 1954 in der französischen Hauptstadt unterzeichnete und am 5. Mai 1955 in Kraft getretene Vertragspaket gemeint, mit dem das Besatzungsstatut für die Bundesrepublik Deutschland beendet und deren Beitritt zur NATO und zur Westeuropäischen Union (WEU) vertraglich vereinbart wurde.

WEITERE QUELLEN/ZITATE
Bundeszentrale für politische Bildung
Google: Vor 25 Jahren: Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags
Google: Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)

✘ TIPP
YouTube Kanal: Was ist dran an ...
Thema dieses Kanals:
• In Deutschland liegt sehr viel im Argen.
• Für Verbesserungen muss man sich um die tatsächlichen Probleme kümmern.
• Dafür muss man die vermeintlichen Probleme von den tatsächlichen trennen.
• Um das leisten zu können, werden hier verschiedene Fragen behandelt.
Leitsätze:
• Die Deutschen haben das Recht ihre inneren und äußeren Angelegenheiten selbst zu regeln, und sie sollten das auch selbst tun.
• Nichts glauben. Immer an den entscheidenden Stellen selbst nachlesen und selbst nachschauen.
• Nicht vom Namen auf den Inhalt schließen sondern beim Namensgeber die Namenbedeutung abfragen.


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